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Naturschutzgebiet "Sandgruben am Föhrenbuck"


Naturschutzgebiet "Sandgruben am Föhrenbuck"


Das Naturschutzgebiet „Sandgruben am Föhrenbuck“ wurde am 26.02.1992 als erstes Naturschutzgebiet der Stadt Nürnberg ausgewiesen. Das Schutzgebiet, mit einer Größe von 21,3 Hektar, liegt im südlichen Stadtgebiet zwischen Marthweg, Wiener Straße und Reststoffdepoie „Süd“. Schutzgegenstand waren die ehemaligen Sandabbaustellen als ungestörter Lebensraum einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt mit einer großen Zahl gefährdeter Arten.

Naturschutzgebiet Föhrenbuck

Zum Erhalt des Biotopmosaiks aus offenen Wasserflächen, Verlandungsbereichen, Magerrasen, offenen Sandflächen und umgebenen Waldungen als Lebensraum wurden in den Jahren 1993 und 2003 die ersten Pflegemaßnahmen über den Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. mit ortsansässigen Landwirten umgesetzt. Seit dem Jahr 2009 ist der Landschaftspflegeverband mit der regelmäßigen Pflege des Naturschutzgebietes beauftragt. Mit Unterstützung der Bayerischen Staatsforsten und der Stadt Nürnberg werden jährlich großflächige Pflegemaßnahmen im Gebiet zum Erhalt des „Artenschutz – Schatzkästchen“ geplant und umgesetzt. 

Folgende großflächigen Maßnahmen wurden seither durchgeführt:

  • Entbuschung großer Teile der Freileitungstrasse und des zentralen Offenbereichs einschließlich der Feuchtstrukturen.
  • Auflichtung von Waldbeständen und Schaffung eingelagerten Offenflächen
  • Schaffung von trockenen und feuchten Pionierstandorten durch Bodenverwundung und Neuschaffung von Flachtümpeln.
  • Still- und Fließgewässerrenaturierungen

Wichtig

Helfen Sie mit, seltene Arten vor dem Aussterben zu bewahren, indem Sie die gekennzeichneten Wege nicht verlassen. Halten Sie sich an die vorgegebenen Gebote, um Tiere und Pflanzen nicht unnötig zu stören. Nur so ist es weiterhin möglich, ein Stück unberührte Natur mitten in der Stadt zu genießen.

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Information und Aufklärung

Mit den Infotafeln möchte der Landschaftspflegeverband Besucher und Interessierte des Naturschutzgebietes über die Vielseitigkeit des Schutzgebietes informieren und gleichzeitig über Verhaltensregeln im Umgang mit empfindlicher Flora und Fauna aufklären.

binary commentDabei spielt das Wegegebot eine entscheidende Rolle: Die vorkommenden Tier- und Pflanzenarten reagieren empfindlich auf Störungen aller Art (Tritt, Bewegung, Lärm). Daher ist das Verlassen der freigegebenen Wege (gelbe Markierung auf den Infotafeln sowie entlang der Wege) ganzjährig nicht erlaubt. Auch Trampelpfade, die zum Spazieren auf den hochwertigen Flächen einladen, sind für die Öffentlichkeit gesperrt.

Alle anderen Verhaltensregeln (z.B. das Anleinen Ihrer Hunde) können Sie den Infotafeln entnehmen, welche sich an jedem offiziellen Eingang zum Naturschutzgebiet befinden.


Das NSG im Wandel der Zeit